Zu einer erfolgreichen
Zusammenarbeit gehört in erster Linie das für beide Seiten
erforderliche Erstgespräch.
In diesem Gespräch, das vorzugsweise in Ihrer zu veräußernden Immobilie stattfindet, stelle ich mich bei Ihnen persönlich vor.
Sofern Sie an einer Zusammenarbeit mit mir interessiert sind, lerne ich während einer gemeinsamen Ortsbegehung Ihre Immobilie und Ihre Vorstellungen kennen.
Alsdann erfolgt entsprechend der Gebäudeart eine umfassende Bestandsanalyse zum Zwecke der Erstellung einer ersten Wertindikation.
Je nach Wunsch können diverse Auskünfte eingeholt werden, die sich zum einen
auf die Genauigkeit der Wertermittlung auswirken und zum anderen
vor unangenehmen Überraschungen schützen.
Diese können unter anderem sein:
- Unvollständiges Aufmaß im Liegenschaftskataster (Grenzen und Gebäude)
- Bauordnungsrechtlich ungenehmigte Gebäude auf dem Grundstück
- Dinglich gesicherte Rechte und Belastungen sowie privatrechtliche bisher nicht bekannte Vereinbarungen (vgl. Grundbuch, behördliche Bauakte)
- Vorhandene dem Eigentümer unbekannte Baulasten (z. B. Abstandsflächen-, Erschließungsbaulasten)
- noch nicht abgerechnete Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge
- vorhandene unbekannte Altlasten auf dem Grundstück
- ungünstige Lage von Versorgungsleitungen
Sofern entsprechende Auskünfte beigebracht werden sollen, ist hierzu die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht erforderlich, die den Makler berechtigt, etwaige behördliche Auskünfte einzuholen. Die hierfür entstehenden Kosten würden dann bei einem möglichen Maklerauftrag im Nachhinein verrechnet werden.