Bewertung

Präambel

Seit 2000 bin ich in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Krefeld beschäftigt und war seit dieser Zeit bis heute damit betraut, für den Gutachterausschuss Gutachten für eine Vielzahl unterschiedlichster bebauter Grundstücke (u. a. Wohnobjekte von der einfachen Siedlerstelle bis hin zur Villa, Wohn- und Geschäftshäuser, landwirtschaftliche Hofstellen unterschiedlichster Größe bis hin zum Reiterhof, Gewerbeobjekte, schwierige Gutachten zum Zwecke der Entschädigung u. a. wegen der Errichtung von Höchstspannungsfreileitungen über ein Wohngrundstück) sowie unbebauter Grundstücke für die Sitzung des Gutachterausschusses vorzubereiten (1. Ortsbesichtigung und Erstellung des Gutachten-Entwurfes als Beschlussvorlage für die Sitzung). 

Zudem bin ich in der Kommunalen Bewertungsstelle in der Stadt Krefeld tätig und habe u. a. im Rahmen des neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) eine Vielzahl von kommunalen Gebäuden bewerten dürfen.

Im August 2026 scheide ich wegen des Erreichens der Altersgrenze aus dem öffentlichen Dienst aus und freue mich sehr auf meine neue Aufgabe als Makler. 

Die Wertermittlung erfolgt nach gesetzlichen Grundlagen der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 und der ImmoWertA (ImmoWertV-Anwendungshinweise)

Zu Bewertungszwecken sind Ihrem Makler folgende wesentliche Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen:

Falls bereits vorhanden:

  • Grundbuchauszug
  • Bauantrags- und Genehmigungsunterlagen
  • Bauantragspläne (falls vorhanden Lageplan, Grundrisse, Gebäudeschnitt)
  • Sofern ungenehmigte Anbauten vorhanden sind, muss dieses Ihrem Makler mitgeteilt werden.
  • Energieausweis (falls nicht vorhanden, wird dieser durch Ihren Makler beantragt und beglichen)

 

Zudem und in Bezug auf die Gebäude:

  • Jahr der Errichtung
  • Jahre (Datum oder Zeitraum), in denen Modernisierungen durchgeführt worden sind, z. B.

                               - Dacherneuerung inklusive Verbesserung der Wärmedämmung

                               - Modernisierung der Fenster und Außentüren

                               - Modernisierung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser)

                               - Modernisierung der Heizungsanlage

                               - Wärmedämmung der Außenwände

                               - Modernisierung von Bädern

                               - Modernisierung des Innenausbaus, z. B. Decken, Fußböden, Treppen

                               - Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung

                               sowie Photovoltaik-Anlagen, Wallbox etc. mit Angaben zu Herstellungskosten 

 

Auch die sukzessive Herrichtung und Erneuerung von Außenanlagen (z. B. Außentreppen, Rampe, Wege-, Stellplatz- und Terrassenflächen, Überdachungen, Zäune, wertvoller Baum- und Strauchbestand, Gartenteich, Pool, Bewässerungssystem, Außenbeleuchtung, Wasserzapfstellen, Lage der Entwässerungsrigolen) ist von wesentlicher Bedeutung.

 

Sofern Bauschäden und Mängel bekannt sind, teilen Sie dies Ihrem Makler mit. 

 

Erfahrungsgemäß dauern behördlich erforderliche Abfragen vereinzelt eine gewisse Zeit.

In vielen Fällen lässt sich jedoch bereits eine vorläufige Wertindikation erstellen und eine gewisse Bandbreite des Marktangebotes, in dem sich das Objekt bewegt, benennen. 

 

Hinweis:

Über einen Link können Sie sich ein Tabellenblatt herunterladen, dass sie zu oben genannten Zwecken verwenden können.

©Wolfgang Meier. Alle Rechte vorbehalten.

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